image/svg+xml Rīga/Riga Rivne/Rowno Brėst/Brest-Litowsk Berlin Bratislava/Pozsony/Preßburg Praha/Prag Vilnius/ Wilna Chełmno/Kulm Wrocław/Breslau Kyjiv/Kiew Budapest --> Litoměřice/ Leitmeriz Magdeburg Kraków/Krakau hiroff spreche wyr scheppin czu meydburk eyn recht no bete wir uns underweysin ir habit uns geschrebin eyn czu tuen und czu lossin ewyr froge um recht ist von rechtis wegin besegilt myt der vrowen und den kindirn der das erbe enphangen hat her foyt und ir scheppin vruntlichin grus czu vor wirt eyn man beclagit um und lis em eyn recht dy clage uf sin gut ortil uf dy bank erbe und gut totslag adir kampwerdige wundin recht adir hantfestin gebrochin hot ane rechte wedirsproche ffrawe durch eren vormunden gerawbit ader gestolin ist der siczende rot bekennit yn gebundin tagin dingen myt unserm ingesegil off der bank zossen obir virczen tage sal man sulchin fredebrechirn vrogit der vrawen vormunde weyp und unmundege kindir der vrowen ere morgingobe komen yn gehegit dink seynen eyt gebrochin vunt und craft habin bynnen iar und tac seynis eynis hant seyne vrone bote noch totir hant hanthafte tat der alde rot myt gerufte czu der ee richter und scheppin sprach der cleger gut und husgerete clage und entwort das pfant gesaczt vor der rotmanne czu dem gerichte acht schillinge eyn elich weyp frey und ledik bekante schult eyn recht man seynis leybis salp sebinde elich geborn vronne botin varnde habe busse gebin erbe nehmen myt geczuge na to my przyſzaſznyczy z maydburku mowymy prawo daley pytalyſcze naſz o prawo thymy ſlowy od gednego oczcza y od gendey maczerze gedno woyth albo gego poſpolny poſzel czo on za to ma czyrpyecz geden czlowyek zalowal na drugyego tedy rzekl ten ozalowany czlowyek czo przytem byly drvdzy vmarly proſzymy waſz nayczczye naſz vmarl y ſzostawyl po ſzobye rzecznyk rzekl pytam prawa moze czynycz y nyechacz albo o czyaſzkie rany przed gayonym ſandem w rok y dzen pokupycz kazdemu przyſzaſznykowy ſzandzycz o pyenadze albo oddacz za ſzwego zywotha duchowny albo ſzwyeczky ten czo ge zapowyedzal they vmarley nyewyaſty vkradzon albo roſzbyth po vmarley rancze przed pelna rada poko byl zyw na przeczywko radzczam ſwe zarobyone gymyenye dawanye y wymowyenye przeczyw temv rzekly ſwe gydacze gymyenye podlug prawa prawego vkazacz na krzyſzu ten dlug zaplaczyl ozalowan o glowa czo przytem byly raka na krzyſzu ten ortel layal my gy poſtawycz dal na myloſcz praw y proſzen nyevczynyly poſzluſzenſtwa vczynycz podlug prawa rzecz albo gymyenye myeſczyky wyelkyerz nyewyeſczkye rzeczy blyſzy przyrodzeny blyſze pryrodzone za ſzwego zywotha pyenadze ſzgynaly tedy rzekl woyth krayacz lokczyem prawy opyekalnyk dzen zaplaczenya ſzyedzacza rada polkon naprzod stary obyczay ſtary obyczay na to my przyſzaſznyczy z maydburku mowymy prawo daley pytalyſcze naſz o prawo thymy ſlowy od gednego oczcza y od gendey maczerze gedno woyth albo gego poſpolny poſzel czo on za to ma czyrpyecz geden czlowyek zalowal na drugyego tedy rzekl ten ozalowany czlowyek czo 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li richtář k tomu přizván dokázati své ruky malování oč by ta smluva byla pro nespravedlivost děliti má a voliti proti své cti činí ktož očiznu žádá má jemu platiti se na to božiti to dítie obdrží má v svej moci mocí a kvaltem bez jeho viny v ruce dati sam sedmý o rukojmí po smrti jeho erb vieno адвокатъ или повѣрԑный доводи и доказатԑлства дԑкрԑтъ или приговоръ гвалтъ или насилїԑ О палачѣ или катѣ акторъ, поводъ и жалобливая сторона за своими руками и пɛчатми въ судъ по позву нɛ сталъ сказку или свѣдитԑльство въ судѣ чɛлобитствовалъ Чԑлобитчикъ, истԑцъ, чԑлобите или жалоба рани или убїйство смертію казнити ɛсли довɛдɛтъсѧ руку отсѣчь имеютъ свѣдителствоватъ за бɛзчɛстїɛ заплатитъ товарищи или помощники жалованою грамотою виноватого искать удвоɛ заплатитъ шкода и убытокъ за второго мужа надлɛжащїй судъ вещи движиміɛ имѣнїɛ отъ нɛго правомъ было отсуждɛно отъ вини и наказанїя свободɛнъ будɛтъ о власти родитɛлской над дѣтми на срокъ в судъ не станɛтъ имɛтъ присягнуть на томъ имѣнїɛ или грунтъ закладное имɛнїе на срокъ завитый поручɛно будɛтъ удвоɛ доправитъ в присутствїи убилъ всмɛрть ссоры и драки явку учинилъ на дорогѣ упривилїованных городовъ урядникамъ на воровствѣ пойманъ и с поличнимъ бурмистру, райцу и лавнику доправлɛнно быть имѣɛтъ наслѣдниковъ нɛ осталос нɛволному и крѣпостному достовѣрными свидѣтɛлми крайнɛположɛнный срокъ нарочно или нɛ нарочно в нɛприятɛлскую зɛмлю тɛстамɛнтом записалъ противъ приданного имѣнїя недвижимыя продажѣ и куплѣ на трɛтой части вɛщи или денги имɛнїя мужнɛго бɛз тɛстамɛнта по силѣ правъ судомъ искат вилкер места его королевское милости а навꙗзки копъ ѡсмъ головщыны копъ сорокъ в привилею его королевское милости на право маꙿдебурское словом зневажил памꙗтного по гроши чотыры ѡт сꙋду не ѡтходечы ѡт позвꙋ вилкерꙋ виленъского каранъ быти мает ѡт арештꙋ водлꙋгъ права в свое свꙗто ровныꙿ делъ екзеквꙋцыѧ або фанътоване рокъ завитыꙿ правне доведена бꙋдет Прыхилꙗючы сꙗ до А если то дрꙋгиꙿ раз томꙋ жъ ꙋчынит Тое жъ сꙗ розꙋмети маеть ѡ навезкꙋ водлꙋгъ станꙋ платити загаенꙗ сꙋдꙋ в речи криминалноꙿ постꙋповано быти маеть ꙋрадꙋ местского рꙋка властнаѧ
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Allgemeine Projektbeschreibung

Der Sachsenspiegel Eikes von Repgow (um 1225) und das berühmte Stadtrecht von Magdeburg bilden neben dem römischen und kanonischen Recht gemeinsame Grundlagen mittel- und osteuropäischer Rechtsordnungen. Zeitgleich mit dem EU-Beitritt mehrerer osteuropäischer Länder im Jahr 2004 nahm dieses kulturgeschichtlich wie interdisziplinär angelegte Akademievorhaben seine Arbeit auf. Es ist der Verbreitung des Sachsenspiegels und des Magdeburger Stadtrechts in den Ländern Ostmitteleuropas (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Tschechien, Ukraine, Ungarn, Weißrussland) unter Berücksichtigung der rechtlichen und sprachlichen Prozesse gewidmet. Unter Einbeziehung der laufenden einschlägigen Forschungen in den genannten Ländern wird im Ergebnis die Rezeption des sächsisch-magdeburgischen Rechts in Osteuropa in handbuchartigen Publikationen dargestellt und rechts- sowie sprachgeschichtlich untersucht. Neben seiner wissenschaftlichen Ausrichtung will das Vorhaben einen Beitrag zur Hervorhebung kulturgeschichtlicher Gemeinsamkeiten in einem modernen Europa leisten. Teile der Forschungsergebnisse sollen auch online verfügbar gemacht werden. Bislang ist die Projektbibliographie (www.magdeburger-recht.org) zugänglich. Ein digitales Verzeichnis – zunächst nur der deutschsprachigen – Rechtsbücherhandschriften des Mittelalters und der Frühen Neuzeit sowie mehrsprachige Verzeichnisse ausgewählter Rechtstermini werden folgen.

Ausgewählte Orte des
Sächsisch-magdeburgischen Rechts

Die Orte, die auf dieser Karte mit den aktuellen Nationalflaggen gekennzeichnet sind, zeigen exemplarisch die Verbreitung des Sächsisch-magdeburgischen Rechts in Ostmitteleuropa. Es ist belegt, dass das Magdeburger Stadtrecht »seit dem ausgehenden 10. Jahrhundert Vorbild bei anderen Stadtgründungen war. Bereits um die Mitte des 12. Jahrhunderts erfolgten erste Rechtsverleihungen an andere Städte: nach Stendal 1145, Leipzig zwischen 1156 und 1170 (um 1161) und Jüterbog 1174.«¹

Verbreitung des Sächsisch-magdeburgischen Rechts

Man geht davon aus, dass insgesamt mehrere Hundert Städte und Dörfer nach Magdeburger Recht gegründet wurden oder dieses Recht für einen mehr oder weniger langen Zeitraum die städtische Selbstverwaltung und Rechtsprechung regelte. Einen guten Eindruck von der Verbreitungsdichte des Sächsisch-magdeburgischen Rechts verleiht die Karte von E. Marcks, die 1936 dem Band »Magdeburg in der Politik der deutschen Kaiser« beigegeben wurde. Eine Sonderausstellung zum Magdeburger Recht wird derzeit in Magdeburg vom Kulturhistorische Museum Magdeburg in Kooperation mit dem Zentrum für Mittelalterausstellungen vorbereitet und soll im Jahr 2019/2020 gezeigt werden.¹⁰

Literaturangaben

  1. Wieland Carls, »Hy hebit sich an magdburgisch recht«. Wege eines europäischen Rechts und seiner Erforschung, in: Denkströme. Journal der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig 5 (2010), S. 139-155, hier S. 141.
  2. Vgl. Heiner Lück, Budapest, ²HRG, Bd. 1, 2004, Sp. 708 f.
  3. Vgl. Katalin Gönczi, Wieland Carls, Sächsisch-magdeburgisches Recht in Ungarn und Rumänien. Autonomie und Rechtstransfer im Donau- und Karpatenraum. Unter Mitarb. von Inge Bily. Berlin, Boston 2013. (= IVS SAXONICO-MAIDEBVRGENSE IN ORIENTE. 3), hier bes. S. 135-137.
  4. Vgl. Natalia Bilous, Kiew, in: ²HRG, Bd. 2, 2012, Sp. 1734-1736.
  5. Vgl. Heiner Lück, Krakauer Oberhof für deutsches Recht, ²HRG, (17. Lfg. 2013), Bd. 3, 2016, Sp. 205-208.
  6. Vgl. Danuta Janicka, Kulmer Handfeste, ²HRG, (18. Lfg. 2013), Bd. 3, 2016, Sp. 307-309, hier 307.
  7. Vgl. : Christian Lübke. Leitmeritz (Litoměřice), in: Joachim Bahlcke, Winfried Eberhard, Miloslay Polívka [Hrsg.]. Böhmen und Mähren. (= Handbuch der historischen Städten). Stuttgart 1998, S.324-330 und Wilhelm Weizsäcker [Bearb.]. Magdeburger Schöffensprüche und Rechtsmitteilungen für den Oberhof Leitmeritz. Stuttgart u. Berlin 1943. (= Die Magdeburger Schöffensprüche und Rechtsmitteilungen. R. IX: Sudetenland. 1. Bd.).
  8. Vgl. Zigmuntas Kiaupa, Wilna, in: LEXMA, Bd. 9, 2002, Sp. 218 f.
  9. E. Marcks, Die Verbreitung des deutschen Stadtrechts nach dem Osten. Fünffarbige Karte. Hrsg. von der Stadt Magdeburg, nach den Vorarbeiten von Prof. Weizsäcker, Dr. Joh[annes] Schultze, Dr. B[erthold] Schulze, Dr. P[aul] Krause. [Beilage zu: Fritz Markmann: Zur Geschichte des Magdeburger Rechtes], in: Magdeburg in der Politik der deutschen Kaiser. Beiträge zur Geopolitik und Geschichte des ostfälischen Raums. Anläßlich der 1000jährigen Wiederkehr der Thronbesteigung Ottos des Großen. Hrsg. von der Stadt Magdeburg. Heidelberg, Berlin 1936, [Kartenbeilage].
  10. Siehe hierzu http://magdeburg-law.com/de/project/tafelausstellung-ottonenland-sachsen-anhalt/ (Abfragedatum 12.05.2016).

Wrocław/Breslau

»Erstmals 1214 ist als Vorsteher der civitas B[reslau] ein Schultheiß erwähnt; statt seiner tritt ab 1241 der Vogt auf, dem seniores beiseite standen. 1261 liegt eine Ratsverfassung vor […] Ab 1331 wurden die Willküren von den Ratmannen auf Rat der Ältesten und von Geschworenen erlassen. 1272 erhielt Breslau das Meilenrecht, 1274 das Stapelrecht, 1337 das Salzmonopol. Von 1387 bis 1474 gehörte es der Städtehanse an. […] Breslau ist von H[erzog] Heinrich II. von Schlesien 1241 als Stadt zu deutschem Recht ausgesetzt worden. Alle Bürger waren damit persönlich frei. 1261 folgte eine Bestätigungsurkunde, auf Grund derer die berühmte Rechtsmitteilung Magdeburgs erfolgte. Hierbei wirkte der H[erzog] mit, während die Ergänzung von 1295 durch die Stadt allein eingeholt wurde. Damit hatte die Stadt Magdeburger Recht, wie aus den Hunderten von Schöffensprüchen, die seit Anfang des 14. Jh. überliefert sind, abzulesen ist. Aus diesen Quellen wurde in der Mitte des 14. Jh. ein zunächst unsystematisches, gegen 1370 systematisiertes Stadtrechtsbuch¹ zusammengestellt, das als offizielles Breslauer Stadtrecht galt. Gegen Ende des 15. Jh. entstanden zwei mächtige Privatarbeiten, der ›Rechte Weg‹², und ein diese Sammlung erschließendes ›Remissorium‹, in denen der wichtigste um 1500 in B[reslau] geltende Rechtsstoff zusammengefasst war. Ergänzt und weiter ausgebildet wurde seit dem 14. Jh. das städtische Recht durch eine Vielzahl von Willküren und Privilegien der schlesischen H[erzog] und böhmischen K[önig] […] Mit der Bewidmung war der Rechtszug nach Magdeburg verbunden. Bei den Schöffen dort werden nach den auch sonst üblichen Gründen und Methoden Entscheidungen gefällt, die, wenn es sich wie meist um Anfragen des (B[reslauer]) Stadtgerichts handelte, im Ding zu B[reslau] geöffnet wurden, ohne dass es sich um eine übergeordnete Instanz gehandelt hätte. B[reslau] selbst wurde seinerseits Oberhof, und zwar derjenige im Magdeburger Rechtskreis, der die größte Bedeutung hatte (mindestens 65 anfragende bzw. bewidmete Städte). Sein Spruchbezirk umfasste das ganze Schlesien mit Ausnahme des nach fläm[ischem] Recht lebenden Bistumsland Neiße-Ottmachau. Im 16. Jh. nahm der B[reslauer] Schöffenstuhl einen außerordentlichen Aufschwung, was mit dem konfessionell und territorialpolitisch begründeten Verbot des Rechtszugs zusammenhängt.«

(Quelle: Friedrich Ebel, Breslau, in: 2HRG, Bd. 1, Sp. 681-684)

Literaturangaben

  1. Paul Laband, Das Magdeburg-Breslauer systematische Schöffenrecht aus der Mitte des 14. Jahrhunderts, Neudr. d. Ausg. Berlin 1863. Aalen 1967
  2. Friedrich Ebel [Hrsg.], Der Rechte Weg. Ein Breslauer Rechtsbuch des 15. Jahrhunderts. Hrsg. von Friedrich Ebel unter Mitarb. von Wieland Carls u. Renate Schelling. Bd. 1 u. 2. Köln, Weimar, Wien 2000.

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Budapest

»B[udapest] ist als Hauptstadt Ungarns Sitz der höchsten ungar[ischen] Staatsorgane, der Ungar[ischen] Akad[ademie] der Wiss[enschaften] (gegr. 1825), mehrerer Univ[ersitäten] und Hochschulen sowie zahlreicher weiterer wiss[enschaftlicher], wirtschaftl[licher], polit[ischer] und kultureller Einrichtungen von nationalem u. europ[äischem] Rang. Wahrzeichen der Stadt sind das neugot[ische] Parlamentsgebäude, die Kettenbrücke und die neuromanische Fischerbastei.

Die Metropole an der Donau, die seit 1872 B[udapest] heißt, ist aus mehreren Siedlungen, u.a. Buda (Ofen), Óbuda (Alt-Ofen) und Pest, hervorgegangen. Ihre A[nfänge] reichen bis in die röm[ische] Ant[ike] zurück (Heerlager Aquincum u. a.). Während des Früh[mittelalters] nahmen die drei o[ben] g[enannten] Siedlungen festere Konturen an. Kurz nach 1230 siedelten sich d[eutsche] Einwanderer an einer der Furten an, die hier die Stadt Pest gründeten. Ein Privileg von 1244 bildete die Grundlage für die Herausbildung eines eigenen (Ofener) Stadt[rechts], welches auch auf andere Städte übertragen wurde. Die Hauptpfarrkirche (Matthiaskirche) fungierte als Krönungsort der ungar[ischen] K[önige]. Unter den K[önigen] aus dem Haus Anjou (14./15. Jh.) blühten die Städte Buda u. Pest weiter auf. Reiche Kaufleute dominierten das Stadtregiment. Der Richter wurde stets aus den Reihen d[eutscher] Bürger gewählt, während sich die Schöffen auch aus Ungarn rekrutierten. Im Gefolge eines blutig beendeten Konflikts wurde das Stadtregiment an einen paritätisch zusammengesetzten Ausschuß übertragen. Pest war seit 1467 eine selbstständige Freistadt, die in die Gemeinschaft der k[öniglichen] Freistädte (darunter bereits Buda) aufrückte. An der wirtschaftl[ichen], polit[ischen] und kulturellen Entfaltung Budas u. Pests hatte der humanist[isch] gebildete K[öni]g. Matthias I. Corvinus einen wesentlichen Anteil. Eine Niedergangsphase folgte der Eroberung durch die Osmanen nach der Schlacht bei Mohacs (1526). Buda wurde (1541) Sitz eines türk[ischen] Paschas. Die Städte Buda und Pest blieben bis 1686 türk[isch]. In der zweiten Hälfte des 18. Jh. stellte sich unter der Habsburgermonarchie ein neuer wirtschaftl[ichen] Aufschwung ein. […]«

(Quelle: Heiner Lück, Budapest, in: ²HRG, Bd. 1, Sp. 708 f.)

Kyjiv/Kiew

»K[iew] war vom 10. Jh. bis zur 1. Hälfte des 13. Jh. die größte Stadt der südöstl[ichen] slaw[ischen] Gebiete und Hauptstadt des damaligen russ[ischen] Reiches. Im 14. Jh. kam es unter die Herrschaft des Groß[fürstentum] Litauen. Seit 1471 war K[iew] als Verwaltungszentrum Sitz eines stadtherrlichen/großfürstlichen Wojewoden. Nach dem verheerenden Tatareneinfall 1482 führte der litauische Großfürst Alexander zur Unterstützung der Regierung der Stadt das Amt des Vogtes ein und verlieh K[iew] 1498 ein Privileg nach Magdeburger Recht. Die Anwendung dieses Rechts seitens der Stadtgemeinde scheiterte jedoch zunächst am Widerstand des Wojewoden. Im Jahre 1502 gelang den Bürgern die Exemtion von der Gerichtsgewalt des Wojewoden gegen Zahlung von Abgaben. Am 29.03.1514 erfolgte erneut eine Privilegierung mit Magdeburger Recht nach dem Vorbild der litauischen Hauptstadt Vil’na (Vilnius). Nunmehr hatte der Vogt die Jurisdiktion über die Bürger inne. Ein weiteres Privileg, erlassen unter dem 12.01.1516, bestätigte die früheren Rechte mit Modifikationen für die Handwerker, die der städt[ischen] Gerichtsbarkeit unterstellt wurden. So konnte sich in K[iew] ein typisches Modell des Rates nach Magdeburger Recht etablieren (einjährige Amtszeit der Ratmannen, Vogtwahl, Wechsel zwischen sitzendem und neuem Rat, Magistrat aus Rat und Schöffenstuhl bestehend). Die Hauptfunktion der Organe der städt[ischen] Verwaltung war die Rechtsprechung. Als Rechtsgrundlagen dienten verschiedene lat[einisch] und poln[isch]sprachige Sammlungen, v.a. jene des poln[ischen] Juristen Bartłomej Groicki. Eine Ausnahmeerscheinung in der städt[ischen] Regierung K[iew]s war das Amt des Vogtes. Mit der Zeit erhielten die Kiewer Vögte neben ihrer Gerichtsfunktion auch administrative Kompetenzen. Sie spielten eine herausragende Rolle im Leben der Stadtgemeinde. Mit der Verleihung des Privilegs vom 28.05.1570 an die Kiewer Bürger auf freie Wahl von vier Kandidaten für das Amt des Vogtes und mit der anschließenden Bestätigung eines von ihnen durch den König wurde das Amt des Vogtes wählbar und auf Lebenszeit vergeben. Der städt[ischen] Jurisdiktion unterstand lediglich ein Teil des Territoriums K[iew]s, d. h. die ›Unterstadt‹, wo parallel eine Burgverfassung unter der Herrschaft des Wojewoden existierte. Hinzu kamen noch die Gerichtsbarkeit der Kirche und des Adels. Nach der Unterzeichnung des Abkommens von Perejaslav im Jahre 1654 unterstützte der Moskauer Zar Aleksej Michajlovič die Stadtgemeinde und bestätigte das Magdeburger Recht. Auch die darauf folgenden russ. Monarchen erneuerten formal die Privilegien K[iew]s, jedoch wurde die städt[ische] Autonomie schrittweise eingeschränkt. Nach der Einführung des Neuen Gesetzes für das Gouvernement (1783) wurde ein neues Gerichtssystem auch faktisch wirksam. Die endgültige Beseitigung der Autonomie begann mit der Unterzeichnung eines Zarenerlasses vom 23.12.1834. Als Symbol des beharrlichen Kampfes der Kiewer Bürger für die Verteidigung ihrer einst auf Magdeburger Recht beruhenden Eigenständigkeit wurde 1802 am Ufer des Dnepr ein Denkmal zu Ehren des Magdeburger Rechts errichtet.«

(Quelle: Natalia Bilous, Kiew, in: ²HRG, Bd. 2, 2012, Sp. 1734-1736)

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Kraków/Krakau

»K[rakau] (poln. Kraków) ist eine südpolnische Stadt an der Wisła (Weichsel) mit 757.611 Einwohnern (Stand März 2011). Im 9.-10. Jh. im Einflussbereich des großmährischen und Přemyslidenreiches gelegen, wurde K[rakau] um 990 von Piasten erobert. Ab 1000 war K[rakau] Bistumssitz. K[rakau] erhielt 1257 nach Magdeburger Recht Stadtrecht. Dabei wurde ihr die Selbstverwaltung zugesichert und ein regelmäßiger Stadtgrundriss geschaffen. Nach dem Wiederaufbau des K[önigreich] Polen wurde K[rakau] 1320 zu einer k[öniglichen] Residenz- und Hauptstadt (Krakauer Oberhof für deutsches Recht)¹, was bis 1609 so blieb. Im Jahre 1364 kam es in K[rakau] zur Gründung eines studium generale (Universität; heute Uniwersytet Jagielloński). […].«

Literaturangaben

  1. Decreta iuris supremi Magdeburgensis castri Cracoviensis. Die Rechtssprüche des Oberhofs des deutschen Rechts auf der Burg zu Krakau. Hrsg. und eingel. von Ludwik Łysiak und Karin Nehlsen-von Stryk. Bd. 1: 1456-1481 (1995); Bd. 2: 1481-1511 (1997). rankfurt a. Main 1995, 1997. (= Ius Commune. Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte. 68).

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Chełmno/Kulm

»Imposant am Höhenrand des rechten Weichselufers gelegen, erstmals 1065 bezeugt, bestand K[ulm] (Culm; heute: Chełmno/Polen) als Wehrburg bereits im 8. Jh. (St. Lorenzberg; heute: Kałdus). Burg und Stadt K[ulm], 1232 vom Deutschen Orden errichtet, erhielt 1233 das Stadtprivileg, die Kulmer Handfeste. 1251, nach der Verlegung der Stadt an ihren heutigen Ort, wurde die Stadtgründungsurkunde von 1233 erneut bestätigt. Als Hauptstadt des Ordensstaates spielte K[ulm] bis Ende des 14. Jh. eine führende Rolle, gehörte zur Hanse und nahm an den Hansetagen teil. Den Bürgern wurde eine Selbstverwaltung zugestanden. Der Rat, mit einem Bürgermeister an der Spitze, wurde von zwölf Ratsherren gebildet, während sich das Schöffengericht aus dem Schulzen und zehn bis zwölf Schöffen zusammengesetzte. Der Stadtrat übte zugleich, bis 1458, die Rolle des Oberhofs des Kulmer Rechts aus. Das Stadtinnere wurde in Schachbrettform angelegt. Der zentrale Block von 1,5 ha diente als Marktplatz. In der Stadt wurden ein befestigtes Ordenshaus, ein Rathaus und mehrere Kirchen errichtet. Die monumentalen Sakralbauten (sechs got[ische] Kirchen), das Renaissancerathaus sowie ma. Stadtmauern sind bis heute vollständig erhalten geblieben. Der Versuch einer Universitätsgründung (von 1386 und wieder von 1434) blieb erfolglos. Ab 1479 stand K[ulm] unter der Herrschaft der poln[ischen] Könige. 1505 wurde K[ulm] den Kulmer Bischöfen übergeben. Während der Reformation blieb K[ulm] eines der am stärksten polonisierten Zentren des Kulmer Landes. Die Stadt verfiel im 17.-18. Jh. infolge von Kriegen und Seuchen. Mit der ersten Teilung Polens von 1772 fiel sie an Preußen; 1920 kam sie wieder zu Polen.«

(Quelle: Danuta Janicka, Kulm, in: ²HRG, Bd. 3, 2016, Sp. 305-307)

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Litoměřice/Leitmeritz

»L[eitmeritz¹], verkehrsgünstig an einer Fährstelle über die Elbe gegenüber der Eger-Mündung gelegen, war im frühen M[ittelalte] Hauptort der slaw[ischen] ›Lutomericii‹, bis diese A[nfang] [des] 10. Jh. der Herrsch[aft] der Přemysliden eingegliedert wurden. Seitdem wurde L[eitmeritz] zu einem befestigten Verw[altungs]-Zentrum der Prager F[ürsten]; um 1057 erbaute H[erzog] Spytiněv auf dem Burgberg die steinerne St.-Stephanskirche und gründete bei ihr ein Kollegiatskapitel, das er mit Dörfern, Dienstleuten und Einkünften (Elb-Zoll) reich ausstattete. Um Burg und Kirche entstand eine Siedlungsagglomeration mit Handwerker- und Kaufleuteniederlassungen. Der Kern der um 1225 formell gegr[ündet] und planmäßig um den Marktplatz angelegten Stadt lag auf dem Hügel (1219 ›novus mons‹) gegenüber dem Burgberg. Die ersten Bürger – ihre Namen weisen sie als D[eutsche] aus – genossen Autonomie in Verw[erwaltung] und Gericht (Magdeburger Recht); sie engagierten sich in der Erschließung des Umlandes unter modernen Bedingungen (zu ›d[eutschem] Recht‹), indem sie Siedler von der unteren Elbe und aus dem Rheinland anwarben. Der Getreidehandel auf der Elbe nach N[orden] entwickelte sich zu einem bedeutenden Faktor des Wirtschaftslebens. Die Stadt wuchs rasch über die erste Ummauerung hinaus. Neben der 1235 erwähnten Stadtkirche Allerheiligen und der 1297 genannten Laurentius-Kirche entstanden 1233 das Kl[oster] der Minoriten mit einer St.-Jakobs-Kirche und um 1236 das Kl[oster] der Dominikaner mit einer St.-Michaels-Kirche sowie, an der Stelle der späteren Jesuitenresidenz, eine 1257 erwähnte Marienkirche unter der Obhut des Kreuzherren-Ordens, der im 14. Jh. auch über ein Spital verfügte. Die Bebauung erfaßte den Burghügel, doch blieb der Versuch, dort um 1253-62 eine ›Neustadt‹ zu gründen, ohne Erfolg. Nach einem verheerenden Brand 1296 förderten die böhm[ischen] K[önige] Wiederaufbau und Entw[icklung] von L[eitmeritz] durch Ermäßigung der Landessteuer, Verleihung des Meilen- und Stapelrechts und durch Übereignung von Land. Außer der 1298 erwähnten städt[ischen] Schule gab es M[itte] [des] 14. Jh. eine Kapitelschule. Eine [in] [der] 2. H[älfte] [des] 13. Jh. errichtete k[önigliche] Burg bildete seit der Erweiterung der ummauerten Stadtfläche M[itte] [des] 14. Jh. einen Teil der Befestigung. Die Bürgerschaft baute sich 1348 einen Stadtturm (Turm der Allerheiligenkirche) und 1397 am Marktplatz ein neues Rathaus. Nachteilig wirkte sich die Freigabe des Getreidehandels auf der Elbe durch K[önig] Wenzel IV. aus, da L[eitmeritz] in diesem wichtigen Wirtschaftszweig sein Stapelrecht verlor.

In den H[ussittenkriegen] stand L[eitmeritz] zunächst auf der Seite K[önig] Sigismunds und provozierte durch die Hinrichtung von 17 Huss[iten] 1420 die Belagerung durch den huss[itischen] Feldherrn Jan Žižka. L[eitmeritz] unterstellte sich daher den gemäßigten utraqu[istischen] Prager Städten und trug damit auch dem Wandel der städt[ischen] Bev[ölkerung] Rechnung: In die urspr[ünglich] überwiegend d[eutsche] Stadt waren immer mehr Tsch[echen] eingewandert, die sich nun gegen das d[eutsch] gebliebene Patriziat durchsetzten. Diese Polarisierung fand ihren Ausdruck in dem zeitweiligen Verzicht auf den Rechtszug nach Magdeburg und in der Forderung, die D[eutschen] von allen öffentlichen Ämtern auszuschließen, was K[önig] Sigismund 1436 bewilligte. In der 2. H[älfte] [des]15. Jh. erholte sich L[eitmeritz] von den Schäden der Hussittenkriege. K[önig] Ladislaus Postumus bewilligte 1454 die Erhebung einer Maut für die neu errichtete hölzerne Elbbrücke, die später häufig beschädigt oder zerstört wurde; das Stapel- und Meilenrecht wurde durch die K[önige] Georg v. Podiebrad und Wladislaw II. erneuert. Allerdings stand L[eitmeritz] in Auseinandersetzungen mit den umwohnenden Adeligen und mußte A[nfang] [des] 16. Jh. die Stadtmauern verstärken, die 1514 258 Häuser umschlossen. Auch auf wirtsch[aftlichem] Gebiet konkurrierte der Adel mit der Stadt. A[nfang] [des] 16. Jh. war die große Mehrheit der Bürger kalixtinisch. Ein beeindruckendes Zeugnis ihres Glaubens ist das Kantionale der Literatenbruderschaft (1517, mehr als 1000 Blatt). Die wenigen Kath[oliken] waren auf dem späteren Domhügel konzentriert, ein jüd[isches] Viertel gab es bei der jetzigen Dominikanergasse; es wurde 1541 ausgeplündert. Ein k[önigliches] Privileg erlaubte es L[eitmeritz] seit 1546, Juden den Aufenthalt in der Stadt zu verbieten; an der Stelle der jüd[ischen] Schule entstand das städt[ische] Spital. Der Widerstand der böhm[ischen] Städte gegen die kath[olische] Politik der Habs[burger], die ihnen zudem immer neue Steuern abverlangten, wuchs, als K[önig] Ferdinand I. 1547 in L[eitmeritz] deren Beteiligung am Schmalkaldischen Krieg forderte. Die Weigerung strafte der K[önig] nach siegreicher Schlacht 1547 bei Mühlberg: Wie andere Städte mußte L[eitmeritz] hohe Geldstrafen zahlen, die Waffen abliefern und dem K[önig] wichtige Einnahmequellen überlassen. Die städt[ische] Autonomie wurde eingeschränkt. Eine Beeinträchtigung für L[eitmeritz] bedeutete auch die Erhebung des nahen Lobositz 1600 zur Stadt. Die 2. H[älfte] [des] 16. Jh. hinterließ dennoch zahlr[eiche] Beispiele für den Wohlstand der Bürger: am Marktplatz das Rathaus (1537-39), Schwarzer Adler um 1560, Kelchhaus (1570-80). Die kulturelle Entw[icklung] wird durch Gründung einer Lateinschule (Kollegium) und durch enge Verbindungen zum Zentrum der Ref[ormation] in Wittenberg bezeugt.

In der 2. H[älfte] [des] 16. Jh. war die Mehrheit der E[inwohner] luth[erisch]; gemeinsam mit Utraqu[isten] und Böhm[ischen] Brüdern stand sie dem habs[burgischen] Streben, kath[olische] Ratsherren zu Einfluß zu verhelfen, geschlossen entgegen, und aus der Opposition erwuchs die Teilnahme am Ständeaufstand 1618-20. Die Niederlage am Weißen Berg zog aber den erneuten Verlust aller Privilegien, die entschädigungslose Rückgabe der gerade erworbenen kath[olischen] Kirchengüter und eine strenge Gegenref[ormation] nach sich. 215 Fam[ilien] verloren ihr Vermögen, und 1627 mußten mehr als 500 Personen, die nicht kath[olisch] wurden, die Stadt verlassen, darunter der Rektor des Kollegiums und Autor der Schrift ›Respublica Bojema‹, Pavel Stránský. Von den Habs[burgern] geförderte Fam[ilien] und Institutionen, vor allem die Jesuiten, zogen in L[eitmeritz] ein. Zw[ischen] 1631 und 1648 wechselte die Herrsch[aft] über L[eitmeritz] häufig: Sachsen und Schweden vertrieben mehrfach die Kath[oliken], und alle Heere fügten der Stadt und ihrer Umgebung schwere Schäden zu. 1640 lebten nur noch 52 Bürger in L[eitmeritz] und 8 E[inwohner] in den städt[ischen] Dörfern.

[…] Durch Zuwanderung erholte sich die Bürgerschaft langsam. Die Pestepidemie von 1680 traf sie jedoch empfindlich, woran die Pestsäule auf dem Marktplatz erinnert. […] Repräsentanten der aus Italien stammenden Baumeister und Gesellen - in der 2. H[älfte] [des] 17. Jh. fast 70 Personen - waren Giulio und Octavio Broggio. Octavio erbaute 1714-16 eine neue Wenzelskirche auf dem Domhügel und leitete seit 1716 den Umbau der Stadtkirche. Damals gewann die d[eutsche] Sprache in L[eitmeritz] immer mehr an Geltung und ersetzte schließlich das Tsch[echische]; bis 1738 schrieb man die Protokolle des Stadtrates in tsch[echischer] Sprache. […]«

(Quelle: Christian Lübke. Leitmeritz (Litoměřice), in: Joachim Bahlcke, Winfried Eberhard, Miloslay Polívka [Hrsg.]. Böhmen und Mähren. (= Handbuch der historischen Städten). Stuttgart 1998, S.324-330.)

Literaturangaben

  1. Matthäus MerianTopographia Bohemiae, Moraviae et Silesiae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1650, Seite T12. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource (Version vom 20.2.2013)

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Levoča/Leutschau

Levoča/Leutschau liegt im Norden der Slowakei in der Landschaft Zips. Nach dem Mongoleneinfall 1241 wurde die Stadt von deutschen Kolonisten gegründet und 1249 zum ersten Mal als Leucha in einer Urkunde erwähnt. Die Stadt entwickelt sich zur bedeutendsten Stadt in der Gespanschaft Zips und war seit 1271 Sitz der Selbstverwaltung der 24 Zipser Städte, die seit 1370 ein gemeinsames Zipser Recht (Zipser Willkür) hatten. Leutschau war selbstverwaltet und besaß eine eigene Gerichtsbarkeit. 1317 von König Karl Robert von Anjou zur Freien Königlichen Stadt erhoben wurde die Stadt aufgrund ihrer günstigen Verkehrslage und mehrerer königlicher Privilegien sehr reich. Die Blütezeit Leutschaus, die im 15. und 16. Jh. durch den Kupferhandel gefördert wurde, hielt trotz zweier verheerender Stadtbrände bis zum Ende des 16. Jahrhunderts an.

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Magdeburg

»M[agdeburg], [ist] an der mittleren Elbe gelegen […] Erstmals schriftl. bezeugt sind die Anfänge M[agdeburg]s 805 im Diedenhofener Kapitular, einem Gesetzestext Karls des Großen. Der Name Magadoburg könnte sich auf den militärischen Stützpunkt an der Elbe beziehen und mit ›Große Burg‹ übersetzt werden. Das Bild des M[agdeburger] Stadtwappens mit der M[agdeburg]er Jungfrau auf einer Mauer zwischen zwei Türmen erscheint erst auf einem Siegel des Rates in der Mitte des 13. Jh. […]

Der Aufstieg M[agdeburg]s zu einer der größten und reichsten Städte des Alten Reiches gründet auf Entscheidungen K[aiser] Ottos I. des Großen (reg. 936–973), der seiner ersten Gemahlin Edgith M[agdeburg] mit seinen Orten westl[ich] der Elbe als Morgengabe vermachte. 937 stiftete er das Mauritiuskloster. Nach dem Sieg über die Ungarn in der Lechfeldschlacht 955 war der Weg frei zur Kaiserkrönung in Rom 962, zusammen mit seiner zweiten Frau Adelheid, und er verkündete den Bau einer Kathedrale in M[agdeburg] als Mittelpunkt eines neuen Erzbistums, dessen Gründung er 968 durchsetzen konnte. 1207 durch einen Brand zerstört, erfolgte der Wiederaufbau der Domkirche ab 1209 nach franz[ösischen] Vorbildern im Stil der Gotik, der zum ersten Mal im Heiligen Römischen Reich für eine Kathedrale verwendet wurde. Unter E[rzbischof] Wichmann von Seeburg (reg. 1152-1192) begann eine wirtschaftl[iche] und kulturelle Blütezeit, aus der berühmte Zeugnisse des M[agdeburg]er Bronzegusses bis heute erhalten sind, wie die Grabplatten für die Erzbischöfe im M[agdeburg]er Dom oder die Plocker Bronzetür in Nowgorod. Im Stadtrechtsprivileg von 1188 bestätigte Wichmann das bereits gesprochene Recht mit den besonderen, auf die Bedürfnisse der Kaufmannschaft und des Fernhandels abgestimmten Verfahren. Viele Städte bis weit nach Polen und Russland übernahmen das vom M[agdeburg]er Schöffenstuhl (Schöffenstuhl) weiter entwickelte Magdeburger Recht. M[agdeburg] wurde damit zum Oberhof einer der bedeutendsten Stadtrechtsfamilien in Europa und bis in das 16. Jh. anerkannt als höchste Berufungsinstanz, dokumentiert durch die M[agdeburg]er Schöffensprüche. Wirtschaftl. Erfolge aufgrund des M[agdeburg]er Stapelrechts und der Monopolstellung an der mittleren Elbe sowie der Anschluss an sächs. Städtebünde als Hansestadt (Hanse) und die Emanzipation vom erzbischöflichen Stadtherrn durch eigene polit[ische] Gremien des Rates seit etwa 1240 verschafften der Altstadt M[agdeburg] Autonomierechte. Sie legitimierten einen eigenen Rechtsbezirk gegenüber der Domimmunität und ermöglichten eine eigene Außenpolitik. In den Werkstätten der M[agdeburg]er Dombauhütte entstand in der ersten Hälfte des 13. Jh. das Denkmal ›M[agdeburg]er Reiter‹ als Herrschaftssymbol, das an seinem Aufstellungsort auf dem Alten Markt einen Bedeutungswandel erfuhr von der Erinnerung an jene Rechte, die einst Otto d[er] Gr[oße] dem Erzbischof verliehen hatte, hin zum Sinnbild einer freien Stadt, die nur dem Kaiser Untertan ist. […]

Der Mythos von der unbeugsamen M[agdeburg]er Jungfrau war der Bezugspunkt städt[ischen] Propaganda im Dreißigjährigen Krieg, als das Restitutionsedikt Kaiser Ferdinands II. die Wiederherstellung kath[olischer] Besitztümer anordnete. 1630 stürzte die Bürgerschaft die alte Ratsverfassung, M[agdeburg] bekannte sich offen zum Bündnis mit Schwedenkönig Gustav II. Adolf und ließ sich auch durch die Belagerung von k[aiserlichen] und ligistischen Truppen unter General Tilly nicht zur Kapitulation zwingen. Am 20.05.1631 gab Tilly den Befehl zum Angriff. Innerhalb weniger Stunden sank die große Stadt in Schutt und Asche, über 20.000 Menschen kamen ums Leben. […]«

(Quelle: Tobias von Elsner, Magdeburg, in: ²HRG, Bd. 3, 2016, Sp. 1123-1127)

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Vilnius/Wilna

»Wilna (litauisch Vilnius), Hauptstadt v[on] Litauen (als solche erstmals in den Briefen G[roßfürsts] Gedimins 1323 erwähnt), an den Flüssen Neris und Vilnia gelegen, besiedelt seit dem 1. Jt. v. Chr.

An der Verzweigung der Straße von den Burgen nach Königsberg, Krakau, Novgorod und Moskau entstand eine städt[ische] Siedlung, der 1387 Magdeburger Recht verliehen wurde. Die Anfang des 16. Jh. errichtete Stadtmauer umschloß 100 ha, eine ähnlich große Fläche nahmen die Vorstädte ein; die Zahl der Einwohner betrug zu dieser Zeit über 20000 (Litauer, Einwanderer aus der Rus' und aus den d[eutschen] Ostseestädten, einige Tataren, beginnende Einwanderung von Polen und Juden). Das Patriziat regierte die Stadt, der Magistrat bestand aus kath[olischen] und russ[isch]-orth[odoxen] Mitgliedern, die jeweils auf Lebenszeit kooptiert wurden. Der Handel mit aus West- und Osteuropa stammenden Gütern bildete die Voraussetzung für den Reichtum der Stadt. G[roßfürst] Olgerd befreite die Kaufleute von der Zahlung des Zolls, seit der 2. Hälfte des 15. Jh. bestand wegen der Konkurrenz mit Hansekaufleuten das Stapelkaufrecht. Jahrmarkt und der Bau eines Gästehauses für osteurop[äische] Kaufleute (1505) dienten der Förderung des Handels, zu Beginn des 16. Jh. kamen Kaufleute aus Antwerpen, Riga, Novgorod, Kostantinopel und Nürnberg nach W[ilna]. Die Stadt war seit Ende des 14. Jh. Münzprägestätte der G[roßfürst]en v[on] Litauen. Mit der Taufe von F[ürst] Mindowe 1253 verband sich vermutl[ich] die Gründung der ersten kath[olischen] Kirche.«

(Quelle: Zigmuntas Kiaupa, Wilna, in: LEXMA, Bd. 9, 2002, Sp. 218 f.)

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Beispielbegriffe

Die Begriffe des Sächsisch-magdeburgischen Rechts haben auf unterschiedlichen Wegen Eingang in die slawischen Sprachen gefunden. Zahlreiche Entlehnungen aus dem Deutschen kennzeichnen den Beginn der Rezeption des Sächsisch-magdeburgischen Rechts. Ließ sich ein passender Begriff in der eigenen Sprache nicht finden, konnte man sich bei der Übersetzung mit einem Lehnwort behelfen. So steht z. B. im Slowakischen erb für Erbe. Die entlehnten Begriffe konnten sich in eine ›neue‹ Sprache soweit integrieren, dass von ihnen neue Wörter oder Wortverbindungen abgeleitet wurden. So haben die slowakischen Begriffe zbozie erbowne ›Erbe, geerbtes Hab und Gut‹ und ziemie erbowne ›Erbe, geerbtes Grundstück‹ eine eigenständige Entwicklung begonnen.

Im Vergleich zum Slowakischen erb steht für den Begriff ›Erbe‹ im Polnischen der eigene Begriff dzyedzyczstwo und im Tschechischen diediczstwo. Der Grund ist zum einen, dass im Polnischen und im Tschechischen bereits Rechtstexte mit vergleichbaren Inhalten existierten. Zum anderen waren die Übersetzer in der Lage, den Zusammenhang zwischen dem deutschen und dem polnischen bzw. tschechischen Begriff zu erkennen.

Der Wortschatz hat sich spontan entwickelt. Er war oft von den Präferenzen sowie der sprachlichen und der Fachkompetenz des Übersetzers abhängig. So wurde z. B. vrteil ›Urteil‹ ins Polnische, Tschechische und Slowakische als ortel/ortyl entlehnt. Für den Begriff ›Schöffe‹ hatten die slawischen Sprachen bereits ihre eigenen, untereinander unterschiedlichen Begriffe wie poln. przyszasznyk, tschech. kmet und slowak. bozeynik/sudcze.

Die Übereinstimmungen zwischen den Begriffen in den slawischen Sprachen können auch zeigen, wie sie einander bereichert haben. Das war möglich, weil sich die Sprecher dieser Sprachen offensichtlich auch untereinander verständigen konnten. Außerdem waren die slawischen Sprachen im Mittelalter nicht strikt voneinander abgegrenzt. Das hat unter anderem den Transfer des Sächsisch-magdeburgischen Rechts unterstützt.

Im Deutschen waren mit dem Begriff ›Erbe‹ weitere Begriffe verwandt. Dazu gehören ›Gerade‹ und ›Heer(ge)wäte‹, also der mütterliche und der väterliche Teil des Erbes. Die slowakischen Begriffe oczyzna ›Erbe/Heer(ge)wäte‹ und materzyssna ›Erbe/Gerade‹ wurden mit großer Sicherheit aus dem Polnischen oczczyszna und maczerzyszna entlehnt, im Tschechischen sind sie nicht bekannt. Das belegt die Hypothese von der Verbindung zwischen der polnischen und slowakischen Rechtsterminologie.

Ähnlich konnte auch das Altkirchenslawische als Missions- und Kultursprache bei den Slawen die Entwicklung der Fachbegriffe beeinflussen. Das slowakische gmienie und das polnische gymyenye ›Erbe, Hab und Gut‹ stammen aus dem altkirchenslawischen iměnie mit der gleichen Bedeutung.

Nicht in jedem vergleichbaren Fall geht es um Entlehnung, denn die slawischen Sprachen haben einen gemeinsamen Grundwortschatz aus den Zeiten der slawischen Gemeinsamkeit, der sich teilweise unterschiedlich weiterentwickelt hat. Sehr wahrscheinlich handelt es sich bei den Begriffen rola im Polnischen und role im Tschechischen, die für ›Erbe, geerbtes Grundstück‹ stehen, um so einen Fall der unabhängigen Entwicklung.

Rechtsanweisung von 1261
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Schöffensprüche
unsystematisches Stadtrechtsbuch
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systematisiertes Stadtrechtsbuch
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»Rechter Weg«
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Remissorium
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Denkmal zu Ehren des Magdeburger Rechts in Kiew
Schedelsche Weltchronik – CRACOVIA
Plakette zur Erinnerung an die Verleihung des Magdeburger Stadtrechts im Jahre 1257
das Renaissancerathaus in Kulm
ein Teil der Stadtmauer von Kulm
Leitmeriz 1650
Kirche St. Stephan in Leitmeriz
Fortifikationsplan von Leitmeriz
Allerheiligenkirche in Leitmeriz
Rathaus in Leitmeriz
Leitmerizer Kelchhaus
Rathaus in Leutschau
Schedels Weltchronik 1493
Braun Magdeburg 1582
Diedenhofener Kapitular
Plocker Bronzetür in Nowgorod
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Privileg von 1188
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Magdeburger Reiter
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historische Stadtansicht von Vilnius